Kurzfassung: Die EU-Kommission schlägt einheitliche Altersstufen für soziale Netzwerke und Videoportale sowie sichere Voreinstellungen für weitere digitale Dienste vor. Entscheidend ist nicht nur das Verbot eigener Konten unter 13 Jahren: Zertifizierte Altersnachweise und Vorabprüfungen sollen zur technischen Zugangsschicht für Plattformen und KI-Chatbots werden. Der Entwurf muss noch durch Parlament und Rat.
Drei Altersstufen, mehr Dienste
Unter 13-Jährige sollen keine eigenen Social-Media-Konten erhalten. Für 13- und 14-Jährige wären nur von Erziehungsberechtigten eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ erlaubt, mit höchstens einer Stunde täglicher Nutzung und genehmigten Kontakten. Ab 15 wären selbstständige Konten möglich; sichere Gestaltung bliebe bis 18 Pflicht. Die Kontenregeln betreffen soziale Netzwerke und Videoportale mit nachgewiesenen Risikofunktionen.
Weiter reichen die Produktpflichten. Der Vorschlag erfasst auch Online-Spiele, App-Stores, Betriebssysteme sowie KI-Chatbots und -Begleiter. Für Minderjährige sollen unter anderem endloses Scrollen ohne echte Pausen, manipulative Benachrichtigungen, öffentlichkeitsbezogene Belohnungen und bestrafende „Streaks“ entfallen. Profile wären standardmäßig privat, personalisiertes Tracking standardmäßig aus. Minderjährige dürften nicht ungefragt kontaktiert werden. Eingebettete Chatbots dürften nicht automatisch starten; Systeme, die emotionale Abhängigkeit fördern können, müssten vorab getestet und danach überwacht werden.
Eine bloße Geburtsdatum-Eingabe soll nicht mehr genügen. Zertifizierte, von den Plattformen unabhängige Lösungen sollen nur die jeweilige Altersgrenze bestätigen. Die Kommission verlangt dafür Zero-Knowledge-Verfahren, die Identifizierung, Ortung, Verfolgung oder Profilbildung ausschließen sollen. Neben einer kostenlosen EU-App ist später die European Digital Identity Wallet vorgesehen; jeder Mitgliedstaat müsste mindestens einen kostenlosen Weg anbieten. Bestehende Konten wären innerhalb von sechs Monaten nach Anwendbarkeit zu prüfen.
Pandorex Analyse
Die Schlagzeile „Social-Media-Verbot unter 13“ greift zu kurz. Operativ entsteht eine gemeinsame Vertrauensschicht für Altersnachweis, Elternverantwortung und Plattformzugang. Die Trennung von Identitätsprüfung und Plattform ist ein wichtiger Datenschutzschutz. Sie beseitigt das Risiko aber nicht: Zertifizierung, Schlüsselverwaltung, Wiederherstellung und die Verknüpfung von Eltern- und Kinderkonten werden zu sicherheitskritischen Komponenten. Ob das versprochene Ja/Nein-Signal wirklich ohne zusätzliche Datenspuren funktioniert, hängt von technischen Standards und Implementierung ab, die der Vorschlag noch nicht praktisch bewiesen hat.
Sehr große Plattformen ab 45 Millionen monatlich aktiven EU-Nutzern müssten neue Dienste oder Funktionen mit einem unabhängig geprüften Compliance-Plan vorlegen; die Kommission nennt eine 30-tägige Prüfung. Verstöße könnten mit bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden. Der Entwurf baut dabei auf den Aufsichtsstrukturen von Digital Services Act und AI Act auf. Diese Pflichten sind noch kein geltendes Recht: Parlament und Rat können Altersstufen, Umfang und Verfahren im Gesetzgebungsprozess verändern.
