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Google klagt gegen EU-DMA: Android-Zugang und Suchdaten sind zwei verschiedene Fälle

Veröffentlicht Pandorex Redaktion·4 min Lesezeit
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Illustration: Ein geöffnetes Android-Tor führt zu alternativen KI-Chips; Suchdaten passieren getrennt einen mehrstufigen Anonymisierungsfilter.
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Kurzfassung: Google hat beim Gericht der Europäischen Union zwei Beschlüsse zum Digital Markets Act angegriffen. Der eine verlangt Android-Zugriff für konkurrierende KI-Assistenten, der andere anonymisierte Suchdaten für Suchdienste. Googles Datenschutzargument betrifft vor allem das Restrisiko einer Re-Identifizierung – nicht die Übergabe vollständiger Nutzerprofile.

Zwei Pflichten, ein Rechtsstreit

Google reichte die Klagen am 28. September ein. Das Unternehmen warnt, die Vorgaben schwächten Android-Schutzmechanismen und erzwängen die Weitergabe privater Suchhistorien ohne ausreichende Anonymisierung. Die zugrunde liegenden Beschlüsse der Europäischen Kommission vom 16. Juli regeln jedoch zwei technisch getrennte Bereiche.

Im Android-Verfahren DMA.100220 muss Google elf Betriebssystemfunktionen für alternative KI-Dienste öffnen. Dazu gehören Aufrufwege, Kontextzugriff, Aktionen in Apps sowie Rechen- und Software-Ressourcen. Die Lösungen sollen grundsätzlich mit Android 18 und spätestens bis 1. August 2027 verfügbar sein; parallele Aktivierungswörter folgen mit Android 19 spätestens im August 2028. Nutzer müssen den Zugriff ausdrücklich erlauben. Für besonders sensible Funktionen darf Google objektive, nichtdiskriminierende Sicherheits- und Datenschutzanforderungen vorgeben, die zusätzlich unabhängig zertifiziert werden.

Das Suchdaten-Verfahren DMA.100209 betrifft dagegen Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten. Berechtigte Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion dürfen sie nur zur Verbesserung ihrer Suchdienste verwenden – nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle, für Werbung oder Nutzerprofile. Bis Januar 2027 muss Google unter anderem den Datensatz, die Preisstruktur und den Zugangsprozess fertigstellen.

Was tatsächlich geteilt werden soll

Die Kommission beschreibt eine mehrstufige Anonymisierung: Nutzerkennungen, IP-Adressen und genaue Zeitstempel werden entfernt; ungewöhnlich lange oder seltene Anfragen mit Namen, Adressen, Passwörtern oder Kontonummern werden unterdrückt. Standort, Gerätetyp und Sprache werden so gruppiert, dass mindestens 1.000 Nutzer in dieselbe Gruppe fallen. Empfänger müssen Daten in einer abgeschotteten Umgebung verarbeiten, dürfen sie nicht mit anderen Datensätzen verknüpfen und benötigen unabhängige Prüfungen vor dem Zugriff sowie danach jährlich.

Damit ist Googles Formulierung von „privaten Suchhistorien“ weiter als die veröffentlichte technische Vorgabe: Laut Kommission werden weder Kontoinformationen noch einer Person zuordenbare Suchverläufe geteilt. Übertragen werden aber weiterhin veränderte Einzeldaten aus echten Suchen. Ob die Kombination aus Unterdrückung, Gruppierung und Verträgen das Re-Identifizierungsrisiko ausreichend senkt, ist deshalb die zentrale überprüfbare Streitfrage.

Pandorex Analyse: Der Einspruch stoppt die Technik nicht automatisch

Die Klagen richten sich gegen konkrete Umsetzungspflichten, nicht gegen den DMA als Ganzes. Solange das Gericht die Wirkung nicht aussetzt, bleiben die Meilensteine bestehen. Für Wettbewerber ist entscheidend, ob Googles Rechtsmittel nur den Zeitplan verlängert oder Schutzvorgaben materiell verändert. Für Nutzer sollte die Debatte getrennt geführt werden: Android-Interoperabilität betrifft Geräterechtigungen und Systemintegrität; Suchdatenfreigabe betrifft Anonymisierung, Zweckbindung und Kontrolle der Empfänger.

Quellen und Nachweise

Quellen für die Fakten und den Kontext dieses Artikels.

  1. Europäische Kommission, 16.07.2026: Android-Interoperabilität für KI-Dienstedigital-markets-act.ec.europa.eu
  2. Europäische Kommission, 16.07.2026: Freigabe von Google-Suchdatendigital-markets-act.ec.europa.eu
  3. Europäische Kommission, 16.07.2026: Verbindliche Spezifikationsmaßnahmendigital-markets-act.ec.europa.eu
  4. Reuters, 29.09.2026: Google challenges EU orders to open up to AI, search-engine rivalsreuters.com

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