Südkorea hat seinen Spionagetatbestand am 13. September 2026 deutlich erweitert. Er erfasst nun nicht mehr nur Spionage für einen „feindlichen Staat“, sondern auch für andere ausländische Staaten oder vergleichbare Organisationen. Die Änderung soll strategische Technik wie Halbleiter, Displays, Batterien und KI besser schützen.
Was sich juristisch ändert
Der neu eingefügte Artikel 98-2 des Strafgesetzbuchs stellt Handlungen unter Strafe, die unter Weisung, Aufforderung oder sonstigem Kontakt mit einem ausländischen Staat oder einer vergleichbaren Organisation erfolgen. Erfasst werden das Auskundschaften, Sammeln, Offenlegen, Übermitteln oder Vermitteln von Staatsgeheimnissen sowie Hilfe dazu. Das Mindeststrafmaß beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe. Gesetz Nr. 21450
Die Reform ersetzt damit keine allgemeine Vorschrift gegen jeden Abfluss von Geschäftsgeheimnissen. Für den neuen Spionagetatbestand müssen ein Staatsgeheimnis und der Bezug zu einem ausländischen Akteur nachgewiesen werden. Die bisherige Fassung zielte auf einen „feindlichen Staat“ und wurde in der Praxis vor allem auf Nordkorea angewandt. Das Parlament beschloss die Änderung am 26. Februar, sie wurde am 12. März verkündet und trat nach sechs Monaten in Kraft. Justizministerium, Reuters
Warum Chips im Mittelpunkt stehen
Der südkoreanische Nachrichtendienst nennt Halbleiter, Displays, Batterien und künstliche Intelligenz ausdrücklich als schutzwürdige Schlüsseltechnologien. Ermittler mussten bei entsprechenden Leaks bislang vor allem auf Gesetze zum Schutz von Industrietechnik und Geschäftsgeheimnissen zurückgreifen. Der neue Artikel eröffnet für ausgewählte Fälle zusätzlich einen nationalen Sicherheitsweg. Reuters
Für Chipunternehmen wird deshalb vor allem die Beweiskette wichtiger: Welche Informationen gelten als geheim, wer hatte Zugriff und gab es Weisungen oder Kontakte aus dem Ausland? Routinemäßige internationale Zusammenarbeit wird durch den Gesetzestext nicht automatisch zu Spionage. Unklare Grenzen können dennoch die Compliance-Kosten erhöhen, bis Gerichte den neuen Tatbestand präzisiert haben.
Pandorex Einschätzung
Relevanz: 8/10. Die Änderung macht nicht jeden Technologietransfer zum Spionagefall. Sie hebt aber besonders schwere, auslandsbezogene Fälle vom Wirtschaftsdelikt zum Delikt gegen die nationale Sicherheit an – mit mindestens drei Jahren Haft.
Abschreckung hängt nun davon ab, wie eng Behörden und Gerichte „Staatsgeheimnis“ und den erforderlichen Auslandsbezug auslegen. Für Unternehmen bleiben technische Zugriffskontrollen, Protokollierung und saubere Geheimnisklassifizierung entscheidend; das Strafrecht greift erst nach einem Vorfall.
